Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch fincrm im Auftrag unserer Kunden. Er steht allen Kunden zum Abruf bereit.
Das regelt der AVV
Der AVV gliedert sich in diese Themen. Maßgeblich ist der unterzeichnete Vertrag.
- Gegenstand und Umfang der Verarbeitung (§ 1)
- Beginn und Dauer der Verarbeitung (§ 2)
- Art und Zweck der Verarbeitung (§ 3)
- Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen (§ 4)
- Pflichten und Rechte des Auftraggebers (§ 5)
- Verarbeitung auf Weisung (§ 6)
- Verpflichtung zur Vertraulichkeit (§ 7)
- Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung (§ 8)
- Weitere Auftragsverarbeiter (§ 9)
- Unterstützung bei Betroffenenrechten und bei der Sicherheit der Daten (§§ 10, 11)
- Umgang mit den Daten nach Vertragsende (§ 12)
- Nachweise und Überprüfungen (§ 13)
- Gegenseitige Unterstützung (§ 14)
- Verwendung von anonymisierten Daten und weitere Vertragszwecke (§§ 15, 16)
- Beginn der Vereinbarung, Auswirkung von Kündigungen und Sonstiges (§§ 17, 18)
Zugehörige Dokumente
§§ 1 bis 4
Gegenstand der Verarbeitung
Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie Daten und betroffene Personen sind im AVV selbst geregelt.
§ 8
Technische und organisatorische Maßnahmen
Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO, immer in der aktuell gültigen Fassung.
§ 9
Auftragsverarbeiter
Immer die aktuell gültige Liste, inklusive Versionshistorie.
Bestandteil des AVV sind außerdem die Leistungsbeschreibungen von fincrm (support.fincrm.de, § 1 Abs. 2) und für Übermittlungen in Drittländer die Datenschutzerklärung (fincrm.de/datenschutzerklaerung, § 6 Abs. 4).
So kommst du zum unterschriebenen AVV
- Schritt 1: Öffne den AVV zur Online-Unterschrift.AVV online unterschreiben
- Schritt 2: Ergänze Unternehmen und Anschrift und unterschreibe direkt im Browser. Der anonymisierten Weitergabe nach § 15 Abs. 2 kannst du dort per Auswahlfeld widersprechen.
- Schritt 3: fincrm bestätigt den Vertragsschluss und schickt dir die vollständig unterzeichnete Fassung zurück.
Ein Kundenkonto ist dafür nicht nötig. Alternativ lädst du den AVV als PDF herunter, unterschreibst ihn und sendest ihn an datenschutz@fincrm.de. Nenne uns dabei bitte einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen.
Änderst du den Vertragstext, gilt der AVV erst, wenn fincrm die geänderte Fassung ausdrücklich annimmt. Das Weiterarbeiten reicht dafür nicht (§ 17 Abs. 2, 3).
Versionshistorie
Jede Fassung des AVV bleibt dauerhaft abrufbar. Für einen Vertragsabschluss gilt die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültige Fassung. Ein bereits geschlossener AVV lässt sich nur durch ausdrückliche Vereinbarung ändern (§ 18 Abs. 1).
| Version | Gültig von | Gültig bis | Änderung | |
|---|---|---|---|---|
| 1.0 | Januar 2021 | aktuell | Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, Stand Januar 2021. |
Version 1.0
- Gültig von
- Januar 2021
- Gültig bis
- aktuell
- Änderung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, Stand Januar 2021.
Kontakt
Fragen zum AVV beantwortet unser Ansprechpartner für Datenschutz. Die aktuelle Liste der Auftragsverarbeiter findest du unter Auftragsverarbeiter.
- Ansprechpartner Datenschutz
- fincrm GmbH, Datenschutzdatenschutz@fincrm.de
- Externer Datenschutzbeauftragter
- heyData GmbHdatenschutz@heydata.eu
Stand der Seite: 06.10.2026
Maßgeblich ist der unterzeichnete Vertrag. Diese Seite fasst ihn zusammen und ersetzt ihn nicht.